Kosten

Mein Therapieschwerpunkt, die Verhaltenstherapie, gehört zu den wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren („Richtlinienpsychotherapie“), deren Kosten von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden. Ich bin von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein als Vertragspsychotherapeutin zugelassen, d.h. ich habe eine Kassenzulassung.

Häufig gestellte Fragen

  • Gesetzlich Versicherte

    Für gesetzlich Versicherte bedeutet das, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie (Einzeltherapie) übernimmt. (Einzige Ausnahme: Sie haben in den letzten zwei Jahren Ihr Kontingent von 60 antragspflichtigen und bewilligten Behandlungsstunden im Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie bereits ausgeschöpft.) Für eine Psychotherapie bei mir brauchen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Um die notwendigen Anträge zur Kostenübernahme der Kurz- bzw. Langzeittherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse kümmern wir uns gemeinsam während unserer probatorischen Sitzungen.

  • Privatversicherte

    Die Kostenübernahme von Psychotherapie (Einzeltherapie) ist für die privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt. Das bedeutet für Sie als privat Versicherte, dass Sie in Ihrem Versicherungsvertrag prüfen müssen, welche Leistungen übernommen/erstattet werden. Sofern Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, nehmen Sie bitte zur Klärung Kontakt zu ihrer Privaten Krankenversicherung auf. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Therapiesitzungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ -2,3-facher Satz) abgerechnet.

  • Kostenübernahme durch die Beihilfe

    Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die eigentliche Psychotherapie ist allerdings im Gegensatz zu den Probesitzungen, eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den maximal 4 Probesitzungen muss vor Behandlungsbeginn ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle. Hat die Beihilfe Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie. Sie müssen nichts zuzahlen.

  • Selbstzahler:innen

    Falls Ihr privater Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht beinhaltet (die gesetzlichen Kassen und die Beihilfe übernehmen Psychotherapie bei den entsprechenden Voraussetzungen zuverlässig), oder wenn Sie diese Lösung aus persönlichen Gründen vorziehen, haben Sie auch die Möglichkeit die Therapiesitzungen eigenverantwortlich ohne Einbezug einer Krankenversicherung zu finanzieren. Die Kosten hierfür orientieren sich, wie bei Privatversicherten, an der GOÄ (2,3-facher Satz).

  • Paartherapie

    Paartherapie ist keine Kassenleistung, sondern muss in jedem Fall selbst bezahlt werden. In einer Paartherapie bin ich für Sie als Paar da. Ich betrachte jede*n einzelne*n von Ihnen und Sie gemeinsam als Paar, um Sie bestmöglich zu sehen und zu unterstützen. Nach den Kennenlern-Treffen empfehle ich einen Abstand von zwei bis vier Wochen zwischen den Sitzungen, damit genügend Zeit bleibt, das Erarbeitete in Ruhe zu üben. Eine Paartherapiesitzung dauert bei mir 90 Minuten und wird mit 250 Euro in Rechnung gestellt.

  • Ausfallhonorar

    Für nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig (mindestens 24 Werktagstunden vorher) abgesagte Termine behalte ich es mir vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.